Reiseversicherung vacanza - sanavals Gesundheitskasse.

innova Versicherungen AG

Wenn Sie über keine Spitalzusatzversicherung verfügen, schliesst die Ferien- und Reiseversicherung vacanza die bestehende Versicherungslücke; weltweit. vacanza deckt anfallende Kosten bei Notfällen und ergänzt damit die Leistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und einer allenfalls bestehenden Krankenzusatzversicherung.
 
Mit der Reiseversicherung vacanza sind Kosten für Bergung, Rettung und Transport versichert. Zusätzlich werden ungedeckte Kosten übernommen, welche bei einer allfälligen Spitalbehandlung in einer höheren Zimmerklasse durchgeführt werden. Ein Beispiel: Wenn Sie in der Schweiz eine allgemeine Deckung haben und im Ausland in einem Ein- oder Zweibettzimmer behandelt werden, kann dies zu ungedeckten Kosten führen die mit vacanza versichert werden können.

So einfach gehen Sie vor: Schliessen Sie die Reiseversicherung bequem online ab. Wählen Sie dafür den gewünschsten Versicherungsumfang (Dauer und Versicherungssumme) und füllen Sie den untenstehenden Versicherungsantrag aus. Im Anschluss können Sie die fällige Versicherungsprämie mit der gewünschten Zahlungsart begleichen. Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail. 

 

Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

sanavals Gesundheitskasse
Valéstrasse 146E
7132 Vals

Tel. 081 935 11 44
www.sanavals.ch
 
vacanza Einzelperson
Ab 16.00 CHF
- Versicherungsbeginn: Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem gewählten Beginndatum respektive einen Tag nach erfolgter Zahlung.
- Versicherungsform: Schadenversicherung
- Versicherer: innova Versicherungen AG

Weniger
vacanza Familie
Ab 32.00 CHF
- Versicherungsbeginn: Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem gewählten Beginndatum respektive einen Tag nach erfolgter Zahlung.
- Versicherungsform: Schadenversicherung
- Versicherer: innova Versicherungen AG
- Als Familie gelten der/die auf dem Einzahlungsschein aufgeführte respektive elektronisch erfasste VersicherungsnehmerIn sowie der Ehegatte/die Ehegattin resp. LebenspartnerIn und dessen/deren Kinder und/oder Pflegekinder bis zum zurückgelegten 20. Altersjahr. Versicherungssumme pro Familie.
Weniger
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